Ukraine-Hilfe des Landkreises
Ukraine-Hilfe des Landkreises
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Einreise der aus der Ukraine Vertriebenen und deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Vertriebene mit biometrischen Pass ohne Sozialleistungsbedarf
Aufenthalt:
Oben genannte Personen dürfen sich bis zu 90 Tage visumfrei im Schengenraum aufhalten. Hierzu zählt auch der Aufenthalt in Ländern wie Polen oder Ungarn.
Vorgehensweise:
Melden Sie sich unmittelbar nach Ihrer Einreise beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (je nach Wohnort) an. Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis melden Sie sich bitte frühzeitig vor Ablauf der 90 Tage bei der Ausländerbehörde in Cochem.Vertriebene mit Sozialleistungsbedarf und dauerhafter Unterkunft im Landkreis Cochem-Zell
Sozialleistungen:
Oben genannte Personen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, werden seit dem 01.06.2022 vom JOBCENTER betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) in die Grundsicherung (SGB II).
Weitere Informationen zum Rechtskreiswechsel finden Sie
hierAufenthalt:
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz muss bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung in Cochem beantragt werden.
Vorgehensweise:
- Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (je nach Wohnort) an.
- Sprechen Sie vor dem Erhalt eines Aufenthaltsrechts oder einer Fiktionsbescheinigung beim Sozialamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (je nach Wohnort) vor.
- Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis melden Sie sich bitte umgehend bei der Ausländerbehörde Cochem-Zell.
- Sprechen Sie beim JOBCENTER des Landkreises Cochem-Zell vor.
- Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (je nach Wohnort) an.
Vertriebene ohne dauerhafte Unterkunft im Landkreis Cochem-Zell
Für aus der Ukraine Vertriebene ohne dauerhafte Unterkunft im Landkreis Cochem-Zell ist folgendes zu beachten:
Die Vertriebenen müssen sich nach Ihrer Einreise in der Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz in Trier melden.