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Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in Kaisersesch


Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in Kaisersesch


Aktenzeichen

BIM-K 1200/2022

Antragsteller

IKO Insulations GmbH

Bauvorhaben

Anlage zur Herstellung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten

Ort

Kaisersesch,  

Gemarkung

Kaisersesch, Flur: 19  Flurst.: 1/2, 1/10, 1/11

 

Die Fa. IKO Insulations GmbH, Maarstr. 59, 53227 Bonn hat die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung und Lagerung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten mit einer Produktionskapazität von 4.050 kg Ausgangsmaterialien (excl. Laminierfolien) pro Stunde (Fertigprodukte incl. Laminierfolien ca. 4.500 kg/h bzw. ca. 1.150.000 m3 im Jahr) in der Gemarkung Kaisersesch, Flur 19, Flurstücke 1/2, 1/10, 1/11 beantragt.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung nach §§ 6 und 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV), Anlage 1, Ziff. 5.11 der 4. BImSchV. Es ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und § 10 der 9. BImSchV lagen die Antragsunterlagen und die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen und fachbehördlichen Stellungnahmen in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023 für jedermann zur Einsichtnahme aus.


Folgende Stellungnahmen, welche zum Zeitpunkt der Offenlage noch nicht vorlagen, werden hiermit nachträglich veröffentlicht: