Stellungnahme zum Artikel im Wochenspiegel vom 26.03.2025 "Lebenshilfe in Lebensgefahr"
Der Artikel wirft der Kreisverwaltung Cochem-Zell eine Mitschuld an der finanziellen Situation der integrativen Kindertagesstätten der Lebenshilfe in Faid und Dohr vor. Es wird behauptet, dass eine unzureichende Finanzausstattung und verzögerte Zahlungen zu einem jährlichen Fehlbetrag von 80.000 Euro führen. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen.
Klare Faktenlage:
In einem Gespräch am 20.03.2025 mit der Kreisverwaltung erklärten Vertreter der Lebenshilfe, dass sich ihre finanzielle Lage stabilisiert hat. Eine akute Existenzgefährdung ist nicht nachvollziehbar. Die Finanzierung von Kindergärten mit heilpädagogischen Plätzen hat sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend verändert. Nun stehen die individuellen Bedarfe jedes Kindes im Mittelpunkt.
- Die Eingliederungshilfe finanziert ausschließlich Leistungen, die direkt zur Kompensation einer Behinderung erforderlich sind.
- Die Jugendhilfe finanziert den allgemeinen Kitaplatz für alle Kinder, unabhängig von einer Behinderung.
Die Lebenshilfe erhält für ihre Kindertagesstätten eine 100%ige Erstattung der zuwendungsfähigen
Personalkosten sowie pauschal 3,5 % für sonstige notwendige Kosten. Die Kreisverwaltung prüft derzeit Ansprüche auf Nachzahlungen für 2021 bis 2024. Verzögerungen resultieren aus den noch ausstehenden Bescheiden des Landes für die Jahre 2022 und 2023. Bezüglich der Problematik Personalkostenabrechnungen steht die Kreisverwaltung im ständigen Austausch mit der Lebenshilfe.
Personalsituation:
Laut Betriebserlaubnis dürfen 46 Kinder betreut werden, aktuell sind es jedoch nur 30. Somit steht derzeit, auch nach Einschätzung der Kreisverwaltung und des Landesjugendamtes, ausreichend Personal zur Verfügung.
Fortschritte auf kommunaler Ebene:
Die Finanzierung der Kita-Regelplätze darf nicht über die Eingliederungshilfe erfolgen, da diese ausschließlichen Leistungen zur Kompensation einer Behinderung abdeckt. Während landesweit Übergangsregelungen gelten, um die Finanzierung stabil zu halten, müssen Kommunen und Träger die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen – eine Thematik, die auf Landesebene weiterhin diskutiert wird, ohne dass eine Einigung in Sicht ist.
Die Behauptung, es gebe keine Fortschritte in der Finanzierung, ist falsch. Seit 2020 wird die Finanzierung des "Kita-Platzes" entsprechend des alten Systems fortgeschrieben und an Kostensteigerungen angepasst. Aktuell beträgt der Vergütungssatz für einen heilpädagogischen Platz 103,11 Euro pro Kind und Tag.
Seit 2022 fordert die Kreisverwaltung von der Lebenshilfe belastbare Unterlagen, um den neuen Vergütungssatz rechtskonform zu berechnen. Diese wurden am 19.02.2025 vorgelegt und befinden sich in Prüfung. Weitere Gespräche sind bereits vereinbart.
Therapieangebote bleiben bestehen:
Die Aussage, dass Therapieangebote, die bislang in den KiTas stattgefunden haben, ausgelagert werden müssen, trifft für die Lebenshilfe Cochem-Zell nicht zu. Externe Therapeuten behandeln Kinder weiterhin krankenkassenfinanziert während der Betreuungszeiten vor Ort.
Investitionen und Baumaßnahmen:
Der Kreistag hat jüngst eine Richtlinie zur Baukostenförderung beschlossen. Der Landkreis übernimmt 40 % der nicht durch Dritte gedeckten Kosten. Ein entsprechender Planentwurf der Lebenshilfe mit entsprechender Kostenschätzung durch einen Architekten steht jedoch noch aus.
Soziale Verantwortung der Kreisverwaltung:
Die Kreisverwaltung beobachtet die finanziellen Herausforderungen der sozialen Träger mit großer Sorge. Die Insolvenz der Franziskanerbrüder vom hl. Kreuz und damit von Kloster Ebernach ist bedauerlich und steht in keinem Zusammenhang mit dem Landkreis – zumal er nur für 22 der dort betreuten 289 Menschen Kostenträger ist. Die Unterstützung dieser Einrichtung hat für den Landkreis hohe Priorität, sodass sogar eine vom Land ohne Mitwirkung des Landkreises ausgehandelte rückwirkende Erhöhung der kalendertäglichen Vergütungssätze i.H.v. 440.000 Euro zum März 2024 trotz der hohen Belastung für den Kreishaushalt zeitnah beglichen wurde.
Ebenso hat die Lebenshilfe ihre besonderen Wohnformen in Faid und Brauheck mit dem Landesamt rückwirkend zum 01.01.2023 verhandelt. Auch hier wurden die Nachzahlungen für 2023 und 2024 in Höhe von rund 1,14 Millionen zeitnah angewiesen. Die Vergütungssätze sind je nach Standort zwischen 19 % und 93 % erhöht worden und belasten den Kreishaushalt jährlich mit zusätzlich rund 770.000 Euro.
Die Kreisverwaltung hat sich stets für eine stabile Finanzierung der Einrichtungen eingesetzt. Für 2025 wurden die Haushaltsmittel für die Eingliederungshilfe um rund 7 Mio. Euro erhöht und betragen nun 28 Mio. Euro.
Fazit:
Die Kreisverwaltung hält heilpädagogische Plätze zur Betreuung der Kinder mit Behinderung für ein wichtiges Anliegen und setzt sich aktiv für deren Erhalt ein. Daher sucht die Kreisverwaltung auch weiterhin den konstruktiven Austausch mit der Lebenshilfe.