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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Land fördert Ausbau der Kreisstraße K 1 bei Ulmen


Am 13. März 2025 nahm Landrätin Anke Beilstein in Mainz einen Förderbescheid in Höhe von etwa 3 Millionen Euro von Verkehrsstaatssekretärin Petra Dick-Walther entgegen. Gefördert wird damit der Ausbau der Kreisstraße K 1 zwischen der Stadt Ulmen und der K 94 im Landkreis Cochem-Zell. Rund 3,88 Millionen Euro soll die Maßnahme insgesamt kosten – 79 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt das Land.


Die K 1 bindet unter anderem die Gemeinden Höchstberg und Kötterichen (Landkreis Vulkaneifel) an das übergeordnete Straßennetz sowie an die Autobahn A 48 an. Im Schnitt wird sie von rund 1.400 Fahrzeugen am Tag befahren – dazu zählen durchschnittlich 75 Schwerlastfahrzeuge. 

Der Zustand dieser bedeutenden Verkehrsachse ist stark beeinträchtigt: Risse, ausgefahrene Fahrbahnränder und ein insgesamt schlechter Fahrbahnzustand sind dem Alter und der Verkehrsbelastung geschuldet und machen eine umfassende Sanierung notwendig.


Verkehrsstaatssekretärin Dick-Walther betont: „Ein leistungsfähiges und gut ausgebautes Kreisstraßennetz ist essenziell für die Mobilität im ländlichen Raum. Mit der Sanierung der K 1 verbessern wir nicht nur die Infrastruktur, sondern erhöhen auch die Verkehrssicherheit und stärken die regionale Entwicklung. Diese Investitionen kommen nicht nur den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zugute, sondern sichern auch Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und stärken die regionale Entwicklung.“

„Die Sanierung der K 1 wird nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch die Anbindung der Region deutlich verbessern. Wir sehen diese Maßnahme der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur als einen weiteren Schritt hin zu einer nachhaltigen und zukunftssicheren Mobilität im Kreis Cochem-Zell.“, so Landrätin Beilstein.


Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Erneuerung des Fahrbahnaufbaus auf rund 3,3 km
  • Sanierung der Entwässerungseinrichtungen und Böschungen
  • Besondere Schutzmaßnahmen im Bereich des Wasserschutzgebiets
  • Vollausbau im Kreuzungsbereich mit der Bahnstrecke
  • Anpassung der Fahrbahnbreite auf durchgehend 6,0 m