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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Bürgerentscheid: So geht’s weiter!


Nach dem positiven Ergebnis des Bürgerentscheides vom 23.02.2025 hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell unverzüglich am 24.02.2025 das Vergabeverfahren zur Erstellung eines externen „Gemeinsamen Versorgungskonzeptes“ gestartet.

Demnach kann der Auftrag bereits in der Sondersitzung des Kreistages am 31.03.2025 vergeben werden.


Die Entscheidung im Rahmen des Bürgerentscheides hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Kreistages. Das Ergebnis ist rechtlich bindend und muss von der Verwaltung umgesetzt werden.

Um den Auftrag der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, wurde entschieden, ein externes Beratungsunternehmen mit der Erstellung des "Gemeinsamen Versorgungskonzeptes" zu beauftragen.

Das hierfür erforderliche Vergabeverfahren wurde umgehend eingeleitet. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben (Vergaberecht) eingehalten werden, um eine transparente, faire und wirtschaftliche Vergabe sicherzustellen. Der geplante Ablauf ist wie folgt:

Grafik Vergabeverfahren Homepage - Grafik Vergabeverfahren Homepage

1. Start Vergabeverfahren

Am 24.02.2025 wurden mehrere externe Beratungsunternehmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots für die Erstellung des "Gemeinsamen Versorgungskonzeptes" aufgefordert. Dabei wurden ihnen die Anforderungen, wie beispielsweise die erwarteten Leistungen, die Bewertungskriterien und die Frist zur Umsetzung, mitgeteilt.


2. Abgabefrist

Die angeschriebenen Anbieter haben bis zum 14.03.2025 Zeit, ein entsprechendes Angebot einzureichen. Die Frist berücksichtigt die bevorstehenden Karnevalstage und stellt sicher, dass ausreichend Zeit für die Erstellung eines fundierten Angebots bleibt. Die Anbieter müssen darlegen, wie sie das Konzept entwickeln und zu welchen Konditionen sie es anbieten.


3. Prüfung Angebote

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote von der Verwaltung anhand festgelegter Bewertungskriterien durch eine Bewertungskommission mithilfe einer Bewertungsmatrix geprüft und mit einem Punktesystem bewertet. Entsprechend der Bepunktung ergibt sich dann eine Reihenfolge der eingegangenen Angebote. Für die interne Prüfung ist eine Frist bis zum 24.03.2025 vorgesehen.


4. Auftragsvergabe Kreistag

Nach der Prüfung der Angebote gibt die Verwaltung eine Vergabeempfehlung ab. Die finale Entscheidung zur Auftragsvergabe trifft der Kreistag in einer Sondersitzung am 31.03.2025.


5. Erstellung Versorgungskonzept

Für die Erstellung eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes wurde im Rahmen der Ausschreibung eine Frist bis zum 30.06.2025 festgelegt, da es sich hierbei um einen komplexen Prozess handelt, weshalb ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten erforderlich ist.


6. Vorstellung Versorgungskonzept

Im Juli 2025 wird das erarbeitete Versorgungskonzept den Mitgliedern des Kreistages sowie der Öffentlichkeit vorgestellt.