Förderung der Nutzung von Brauchwasser
Seit Anfang des Jahres 2021 können Anträge auf Förderung der Nutzung von Brauchwasser bei den Kreiswerken Cochem-Zell - Wasserversorgung - gestellt werden. Durch die Förderung der Brauchwassernutzung soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass anstelle von kostbarem Trinkwasser gesammeltes Niederschlagswasser für Zwecke der Garten- oder Grünflächenbewässerung, für Reinigungszwecke oder zur Toilettenspülung genutzt wird. Zur Schaffung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen hat der Werkausschuss des Landkreises Cochem-Zell nachfolgende Förderbedingungen festgelegt:
1. Für die Beschaffung von Behältervolumen zur Sammlung von Niederschlagswasser von Dachflächen werden bis 1.000 Liter Behältervolumen 100,00 € Zuschuss gezahlt. Für das Schaffen darüberhinausgehender Behältervolumen können die Anschlussnehmer 200,00 € erhalten, jedoch maximal die tatsächlich angefallenen Kosten.
Behältervolumen unter 350 Liter werden nicht gefördert. Daher sollte immer darauf geachtet werden, dass ausreichend Behältervolumen zur Speicherung von Niederschlagswasser geschaffen oder angeschafft wird.
Das Behältervolumen kann auch durch mehrere Regentonnen geschaffen werden.
2. Bei allen Anträgen ist anzugeben, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Falle sind nur die Nettokosten förderfähig.
Die übrigen Förderbedingungen, auch bei der Förderung der Brauchwassernutzung im Haushalt oder der Brauchwassernutzung zur Bewässerung von öffentlichen Grün- und Sportflächen sind gleich geblieben und können der Förderrichtlinie entnommen werden.