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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Digitale Lichtbilder für den Antragsprozess bei der Ausländerbehörde


Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03. Dezember 2020 dürfen beim Antragsprozess für ausländerrechtliche Ausweisdokumente mit Wirkung ab 01. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder genutzt werden.


Die Lichtbilder können direkt bei Antragstellung bei der Ausländerbehörde aufgenommen werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 6,00 € pro digitalem Lichtbild.


Alternativ ist eine digitale Übermittlung biometrischer Lichtbilder von Fotodienstleistern an die Ausländerbehörde über einen sicheren Clouddienst nach BSI TR – 03170 möglich. Die Fotodienstleister müssen sich bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren.

Wichtig: Somit werden ab 01. Mai 2025 keine ausgedruckten Passbilder zur Beantragung von ausländerrechtlichen Ausweisdokumenten mehr angenommen.