FAQ-Katalog zur künftigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Cochem-Zell
FAQ-Katalog
Im Rahmen der Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Cochem-Zell am 10.09.2024 in Zell hat der Träger des Klinikum Mittelmosel in Zell die Entscheidung mitgeteilt, im Laufe des nächsten Jahres die stationäre Versorgung am Standort Zell aufzugeben. Gleichzeitig soll das bestehende Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) zu einem ambulanten Gesundheitszentrum ausgebaut werden. Das Marienkrankenhaus Cochem bleibt als stationärer Versorger im Landkreis bestehen. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was sind die Gründe für die Einstellung der stationären Versorgung in Zell?
Es ist das Ergebnis mehrerer Faktoren, darunter wirtschaftliche Herausforderungen, rückläufige Patientenzahlen, ein zunehmender Trend zur Ambulantisierung und der steigende Fachkräftemangel. Auch die unklare Perspektive des Standortes Zell im Rahmen der bevorstehenden Krankenhausreform trägt ihren Teil dazu bei.
Wie geht es an dem Standort Zell weiter?
Alle beteiligten Parteien haben ein Konzept für eine neue Versorgungsstruktur im Landkreis erarbeitet. Das ambulante Angebot im MVZ Mittelmosel wird deutlich erweitert und zu einem Gesundheitszentrum ausgebaut. Insgesamt ist die Schaffung von 4,5 zusätzlichen Arztsitzen und neuen Angeboten geplant. Das entwickelte Konzept sieht eine Verlängerung der Sprechzeiten an Werktagen bis 22:00 Uhr sowie die Etablierung einer Kurzzeitpflege, eines ambulanten Palliativangebotes, eines Hospizes, eines ambulanten OP-Zentrums mit der Hinzunahme eines Anästhesisten und einer physiotherapeutischen Praxis vor. Zusätzlich sollen die täglichen Sprechzeiten auch für Notfallpatienten geöffnet werden und eine weitere Besetzung eines Hausarztsitzes wird angestrebt. Die BG-Sprechstunde wird in das Gesundheitszentrum verlagert und bleibt somit vollumfänglich am Standort Zell erhalten. Außerdem wird in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung geprüft, die Kapazitäten im Bereich Radiologie und Kardiologie zur Komplettierung des Angebotes zu erweitern. Das ambulante Angebot soll sich zeitlich nahtlos an die Beendigung des stationären Angebots anschließen.
Welche medizinischen Angebote wird es im neuen Gesundheitszentrum Zell insgesamt geben?
Anästhesie, Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, HNO-Heilkunde, Gastroenterologie, Kardiologie, Neurologie, Psychotherapie / Psychiatrie, Radiologie, Pädiatrie (Kinderheilkunde), Unfallchirurgie, ein ambulantes Physiotherapie-Zentrum, eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Kurzeitpflegeplätze, ein Hospiz, ein ambulantes OP-Zentrum sowie über die Einbindung externer Partner Dialyse, Urologie, Augenheilkunde, Kinderheilkunde und Ergotherapie.
Warum kann es nicht auch zukünftig zwei Krankenhäuser im Landkreis Cochem-Zell geben?
Beide Krankenhäuser sind nur zur Hälfte ausgelastet. Es herrscht zudem ein akuter Fachkräftemangel, da das Fachkräftepotenzial in der Region für zwei Krankenhäuser nicht ausreicht und daher bereits das Leistungsangebot reduziert wurde. Cochem-Zell hatte bisher, bezogen auf die Einwohnerzahl und unter Berücksichtigung der Einzugsbereiche benachbarter Krankenhausstandorte, eine überdurchschnittlich hohes stationäres Versorgungsangebot. Der Trend zur Ambulantisierung verstärkt den bereits eingetretenen Rückgang bei den Patientenzahlen. In der Konsequenz reicht das System zur Krankenhausfinanzierung, trotz der Gewährung von Sicherstellungszuschlägen, nicht aus, um zwei Krankenhäuser zu finanzieren. Die Kostenträger wollen daher zukünftig nur noch ein Krankenhaus finanzieren.
Gab es seitens des Landkreises eine Priorisierung hinsichtlich des Standortes?
Nein.
Warum wird das Klinikum Mittelmosel und nicht das Marienkrankenhaus Cochem geschlossen?
Das Klinikum in Zell verfügt bereits über eine bessere ambulante Struktur, die sich gut für den Ausbau und die zukünftige Entwicklung anbietet. Im Gegensatz dazu ist die bauliche Infrastruktur in Cochem besser auf die stationäre Versorgung ausgelegt. Zudem besteht im Klinikum Mittelmosel ein hoher Sanierungsstau. Dringend notwendige Investitionen können nicht getätigt werden, da das Land als zuständig Kostenträger hierzu aufgrund der stationären Überkapazitäten im Landkreis Cochem-Zell nicht bereit ist. Deshalb ist es sinnvoller, die stationären Leistungen am Standort Cochem zu bündeln, während Zell auf die Stärkung und den Ausbau der ambulanten Versorgung zu einem ambulanten Gesundheitszentrum setzt. So werden die vorhandenen Ressourcen optimal genutzt und es erfolgt gleichzeitig eine Anpassung an die Anforderungen einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung.
Welche Veränderungen sind am Marienkrankenhaus Cochem geplant, um die stationäre Versorgung dauerhaft zu sichern?
Geplant sind u. a. telemedizinische Angebote zur Anbindung des Marienkrankenhauses an eine höhere oder spezialisiertere Versorgungsstufe. Digitale Patientenüberleitung, eine elektronische Patientenvisite und eine telemedizinische Delegation sollen das Angebot ergänzen. Darüber hinaus soll das Leistungsspektrum noch weiter an die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung angepasst und ausgebaut werden. Nach Auswertung der Patientenströme wird mit einem Patientenzuwachs im Umfang von rd. 10% aus dem bisherigen Einzugsbereich des Klinikums Mittelmosel gerechnet.
Ist die stationäre Versorgung im Landkreis weiterhin ausreichend sichergestellt?
Durch das Marienkrankenhaus Cochem und eine Kooperation mit umliegenden Krankenhäusern (z. B. Wittlich, Simmern) wird die stationäre Versorgung sichergestellt. Bereits heute suchen Patienten für planbare Operationen überwiegend entsprechende Fachkliniken auf. Zudem gibt es bereits jetzt viele Fälle, die in einem Krankenhaus auflaufen, eigentlich aber eine ambulante Behandlung erfordern. Durch verbesserte Patientensteuerung sollen diese zukünftig im Gesundheitszentrum Zell behandelt werden, sodass der stationäre Versorgungsbedarf, verstärkt durch zunehmende Ambulantisierung, insgesamt sinken soll.
Ist die Notfallversorgung, insbesondere in der Verbandsgemeinde Zell, weiterhin ausreichend sichergestellt?
Die Landrätin hat sich bis zuletzt in den Gesprächen mit den Beteiligten für eine 24/7 Notfallversorgung eingesetzt. Dies war nicht umsetzbar. Daher ist nach Auffassung des Landkreises in diesem Punkt noch eine weitere Betrachtung und eine Nachjustierung erforderlich. Die Strukturen im Bereich Notfallversorgung / Rettungswesen werden überprüft und ggf. angepasst. Hierzu wird die Landrätin nun unter Einbeziehung hiesiger Notärzte in Gespräche mit dem Ministerium und der zuständigen Rettungsdienstbehörde gehen. Darüber hinaus hat Gesundheitsminister Hoch in der Kreistagssitzung am 10.09.2024 angekündigt, kurzfristig ein zusätzliches Rettungsmittel in Form eines Rettungswagens zur Verfügung zu stellen.
Wäre es mit finanzieller Unterstützung des Landkreises möglich, weiterhin an beiden Standorten eine stationäre Versorgung vorzuhalten?
Dies haben die Träger abgelehnt, da sie keine Zukunft in der aktuellen Struktur sehen. Auch eine gemeinsame Trägerschaft mit beispielsweise zwei Krankenhausstandorten und finanzieller Unterstützung seitens des Landkreises bot keine Option und wurde abgelehnt.
Warum wurde nicht zuerst die bevorstehende Krankenhausreform abgewartet?
Derzeit ist offen, wann die Umsetzung der geplanten Reform erfolgt. Nach Einschätzung der Beteiligten wird die Reform keine Verbesserungen für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum bringen. Es werden vielmehr die Anforderungen an zu erbringende Leistungen steigen. Insofern war ein Zuwarten auf die Reform keine Option und hätte zudem die Gefahr erhöht, dass beide Krankenhäuser im Landkreis kurzfristig schließen müssen.
Werden sich die Kreisgremien weiterhin mit dieser Thematik beschäftigen?
Die Sondersitzung vom 10.09.2024 diente dazu, den Mitgliedern des Kreistages als von der Bevölkerung gewählten Vertretern eine vollumfängliche Erstinformation zu ermöglichen. Dies sollte wertungsfrei durch die an den Gesprächen beteiligten Personen / Institutionen erfolgen. Insofern diente die Sitzung vom 10.09.2024 einer sachlichen Darstellung der aktuellen Situation und als Grundlage für eine erste Meinungsbildung. Eine Bewertung des Konzeptes ist für die Kreistagssitzung am 07.10.2024 vorgesehen.
Welche Entscheidungskompetenz hat der Landkreis?
Die Entscheidung, ob und in welcher Form die Versorgung an den Standorten in Zell und Cochem weitergeführt wird, liegt ausschließlich bei den jeweiligen Trägern.
Welchen Erfolg hatten die Gespräche der Landrätin mit Vertretern des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit, der Kostenträger und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz?
Mit diesen Gesprächen konnte eine kurzfristige Liquiditätssicherung bis zum 31.12.2024 und somit die kurzfristige Schließung beider Krankenhäuser zum 31.12.2023 verhindert werden. Parallel konnte Zeit für die Initiierung und Durchführung eines strukturierten Prozesses zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzeptes gewonnen werden. Auch, wenn ein Standort schließen wird, kann das neue Konzept insgesamt als Erfolg gewertet werden, da es den Krankenhausstandort Cochem stärkt, den bereits leistungsfähigen ambulanten MVZ-Standort Zell weiter ausbaut, dort neue Angebote schafft und damit ebenfalls zukunftsfest aufstellt und letztendlich auch ein Gesamtkonzept darstellt, das den Anforderungen an eine moderne, zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im gesamten Landkreis Cochem-Zell gerecht wird.
Wer hat die Entscheidung getroffen, die stationäre Versorgung am Standort Zell aufzugeben?
Im Rahmen der Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Konzeptes zur Sicherstellung der zukünftigen medizinischen Versorgung hat der Träger des Klinikum Mittelmosel in Zell, die Dernbacher Gruppe Katharina Kasper, die Entscheidung getroffen, die stationäre Versorgung einzustellen.