Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Abgabe von Wasser aus Hydranten


Die Wasserentnahme aus Hydranten als Bauwasser oder für andere zulässige Nutzungen im Rahmen der Wasserversorgung darf nur über Standrohre erfolgen, die mit Wasserzählern der Kreiswerke ausgerüstet sind.


Standrohre mit Wasserzähler können bei Bedarf bei den Kreiswerken angefordert werden.


Gebühren für das Ausleihen von Standrohren mit Wasserzählern:

a) für bis zu 14 Kalendertagen
100,00 €
b) vom 15. bis 30. Kalendertag zusätzlich
40,00 €
c) für jeden angefangenen Monat ab dem 31. Kalendertag zusätzlich
25,00 €
d) Kaution
600,00 €
zuzüglich Wassergeld je cbm Wasserverbrauch
1,42 €


Zu den festgesetzten Entgelten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.