Abgabe von Wasser aus Hydranten
Die Wasserentnahme aus Hydranten als Bauwasser oder für andere zulässige Nutzungen im Rahmen der Wasserversorgung darf nur über Standrohre erfolgen, die mit Wasserzählern der Kreiswerke ausgerüstet sind.
Standrohre mit Wasserzähler können bei Bedarf bei den Kreiswerken angefordert werden.
Gebühren für das Ausleihen von Standrohren mit Wasserzählern:
a) für bis zu 14 Kalendertagen | 100,00 € |
b) vom 15. bis 30. Kalendertag zusätzlich | 40,00 € |
c) für jeden angefangenen Monat ab dem 31. Kalendertag zusätzlich | 25,00 € |
d) Kaution | 600,00 € |
zuzüglich Wassergeld je cbm Wasserverbrauch | 1,42 € |
Zu den festgesetzten Entgelten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.