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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Alle Jahre wieder – Jagdschein verlängern


Wer im Besitz von Waffen und Munition ist, muss grundsätzlich auch über einen gültigen Jagdschein verfügen. Zu Beginn des Jagdjahres zum 1. April laufen viele Jagdscheine aus.

Jäger dürfen aufgrund Ihres gültigen Jagdscheines Munition für Langwaffen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG erwerben und besitzen, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Für Besitzer von Schusswaffen mit dem Bedürfnis als Jäger, die nicht über einen gültigen Jagdschein verfügen, erlischt dieses Privileg.

Hat der Antragsteller am 1. April keinen gültigen Jagdschein mehr, so wird der Munitionsbesitz für Jagdlangwaffen illegal, was eine Straftat darstellt und die Unzuverlässigkeit begründen kann. 

Um nicht Gefahr zu laufen, seine Zuverlässigkeit zu verlieren, ist es erforderlich, den Jagdschein rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. 

Dies können Sie online vornehmen. 


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