Anmelden von Sperrmüll rund um die Uhr
Die Anmeldung von Sperrmüll- und Elektroschrottabholungen ist bequem und einfach über das Bürgerportal möglich. Das Bürgerportal ist unter dem Link https://coc.buergerportal.digital/ rund um die Uhr erreichbar. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, die Anmelde-/Logindaten sind im Gebührenbescheid abgedruckt.
Bei den Kreiswerken Cochem-Zell gehen jährlich über 12.000 Anmeldungen für die Sperrmüll- und Elektroschrottabfuhr ein. Knapp 80 % der Anmeldungen werden über das Bürgerportal abgewickelt. Erfreulicherweise wird dieser Service immer häufiger genutzt und die Vorteile erkannt:
- Anmeldungen sind 24/7 rund um die Uhr möglich, ohne lange Wartezeiten am Telefon.
- Die freien Sperrmülltermine werden im Bürgerportal angezeigt und die Anmeldung wird direkt per E-Mail bestätigt.
- Der Verwaltungsaufwand wird reduziert, und die Bearbeitungszeit verkürzt sich.
So funktioniert es:
- Bürgerportal: https://coc.buergerportal.digital/
- Login mit Kassenzeichen und Objektnummer (aus dem Gebührenbescheid)
- In der linken Spalte Sperrmüll anklicken.
- Die erforderlichen Daten eingeben, den gewünschten Sperrmülltermin auswählen und mit Bestellen die Anmeldung abschließen (siehe Grafik).
Bei Fragen oder Änderungswünschen zu Ihrer Bestellung antworten Sie auf die erhaltene E-Mail oder senden eine Nachricht an die E-Mail-Adresse entsorgung@cochem-zell.de.
Die Kreiswerke Cochem-Zell teilen mit, dass die Sprechzeiten für die telefonische Anmeldung von Sperrmüll- und Elektroschrott folgende sind:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Über die Behördennummer 115 werden die eingehenden Gespräche über das Sprachdialogsystem direkt zum Sachbearbeiter weitergeleitet. Eine direkte Durchwahl für die Fragen zum Sperrmüll- und Elektroschrott ist über die Nummer 02671/61943 möglich. Über die E-Mail-Adresse entsorgung@cochem-zell.de können Sie gerne Ihren Rückrufwunsch äußern. Bitte geben Sie Name, Telefonnummer und ggf. die Rückrufzeit an.
Fragen und Antworten (FAQ):
Wie oft kann Sperrmüll zur Abholung angemeldet werden?
Pro Restmülltonne auf dem Grundstück kann pro Kalenderjahr einmal 4 Kubikmeter oder zweimal 2 Kubikmeter beantragt werden.
Kann der Sperrmüll an einer abweichenden Adresse bereitgestellt werden?
Nein, die Abholung des Sperrmülls erfolgt grundsätzlich am Standplatz der Restmülltonne. Bei der Sperrung der Straße (z.B. Baustelle) ist der abweichende Abholort im Vorfeld mit den Kreiswerken abzustimmen.
Wann und wie muss der Sperrmüll bereitgestellt werden?
Der Sperrmüll muss am vorgesehenen Abholtag um 6:00 Uhr morgens am Straßenrand bereitgestellt werden (nicht auf dem Privatgrundstück). Beim Bereitstellen der Abfälle darf niemand gefährdet und die Umwelt nicht verschmutzt werden. Die Gegenstände müssen so bereitgestellt werden, dass die Müllwerker diese problemlos aufladen können. Beispielsweise müssen Bretter gebündelt werden. Die Bereitstellung auf einem Anhänger ist aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht zulässig.
Dürfen auch Kleinteile aus Restmüll bereitgestellt werden?
Nein, kleinteiliger Restmüll in Säcken oder Kartons wird nicht mitgenommen. Diese sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände, die für die Restmülltonne zu groß sind.