Ausschreibung Preis für Zivilcourage
Wir suchen Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist
Zivilcourage bedeutet Bürgermut.
Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern sie braucht jede Einzelperson: In einer aufmerksamen Nachbarschaft, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert.
Wie kann sich Zivilcourage zeigen?
Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kommunikation und Kontakt mit anderen Helfenden.
Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz. Von niemanden wird verlangt, sich heldenhaft gegen den oder die Täter/innen zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt.
Alle, die eine Gewalttat oder ein Unglück bemerken, können etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Wer zeigt Besonnenheit statt Gleichgültigkeit?
Im Rahmen des Preises für Zivilcourage suchen wir Menschen, die geholfen haben. Wir suchen Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität gehandelt haben. Wir suchen Menschen, die beispielsweise als aufmerksame Nachbarschaft, als Zeugin oder Zeuge oder Handelnde eine Straftat verhindert oder deren Folgen gemindert haben.
Wer soll geehrt werden?
Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt haben. Daher kann jede Einzelperson geehrt werden, die engagierte Hilfe beispielweise durch die Verhinderung einer Straftat oder als Zeugin oder Zeuge einer Gewalt- oder Straftat gezeigt hat. Der Preis richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen.
Wie schlage ich geeignete Personen vor?
Vorschläge sind Mittels der bereitgestellten Formulare hier einzureichen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Frau Staatsekretärin Nicole Steingaß.
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 12. Dezember 2024 in Mainz. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person.
Vorschläge werden immer bis zum 30. September für das laufende Jahr entgegen genommen. Später eingereichte Bewerbungen werden automatisch im Folgejahr berücksichtigt.