Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis Freitag, 19. Juli 2024, Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen.
Mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, dem Vertragsnaturschutz sowie dem Ökolandbau werden landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen.
Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:
- Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen,
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
- alternative Pflanzenschutzverfahren,
- biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- vielfältige Kulturen im Ackerbau,
- Vertragsnaturschutz Grünland,
- Vertragsnaturschutz Kennarten,
- Vertragsnaturschutz Acker,
- Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
- Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplanfond von mindestens einer Million Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau zwei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen.
Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Verfahrensregeln für die Auswahl.
Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden.
Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden.
Über Einzelheiten zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern können sich Interessierte informieren unter: www.agrarumwelt.rlp.de
Für Fragen zum Antragsverfahren steht das Referat „Weinbau, Landwirtschaft“ bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Fachbereich „Verbraucherschutz, Veterinär, Agrar“
- Joachim Steffes
Tel.: 02671/61-152
E-Mail: joachim.steffes@cochem-zell.de
- Bettina Körsten
Tel.: 02671/61-653
E-Mail: bettina.koersten@cochem-zell.de
- Günter Gerhartz
Tel.: 02671/61-153
E-Mail: guenter.gerhartz@cochem-zell.de