Verlängerung der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz für Ukraine Vertriebene
Mit Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) verlängern sich die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehender Schutz für aus der Ukraine Vertriebene), welche am 01.02.2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2025.
Einer individuellen Verlängerung bedarf es nicht.
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist daher nicht notwendig.
Es werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgegeben. Zudem bitten wir von entsprechenden Anfragen bei der Ausländerbehörde abzusehen.
Die aktuell geltende Verordnung UkraineAufenthFGV finden Sie hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO.html
Diese Information wird zusätzlich in
- ukrainischer,
- russischer und
- englischer Sprache
veröffentlicht.