Der neue ÖPNV – Infos und Antworten auf häufige Fragen
Warum gab es diesen Wechsel überhaupt?
Das ÖPNV-Netz im Landkreis Cochem-Zell besteht aus 5 Linienbündeln. Im vergangenen Jahr mussten drei Linienbündel erstmalig ausgeschrieben werden, da die bisherigen Konzessionen der Verkehrsunternehmen ausgelaufen sind. Einer solchen Vergabe geht eine Ausschreibung voraus, bei der auch der Umfang zu definieren ist. Dieser richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben des ÖPNV-Konzeptes Rheinland-Pfalz Nord.
Welche Meinungsbildung hat im Vorfeld stattgefunden?
- 17.12.2018 – Beschluss des Kreistages (einstimmig) über die Fortschreibung und Aufstellung des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Cochem-Zell. Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung wurden zwei Regionalkonferenzen mit allen Kommunen, Institutionen und Verkehrsunternehmern durchgeführt. Die entsprechende Beschlussvorlage sowie die Niederschrift kann hier eingesehen werden.
- 06.04.2022 - Infoveranstaltung für die Kreistagsmitglieder. Referenten des VRM stellen die Konzeption der Bündelausschreibung vor.
- 25.04.2022 - Beschluss des Kreistages (einstimmig) bzgl. der Rahmenbedingungen für die Ausschreibungen der Linienbündel im Dezember 2023. Die entsprechende Beschlussvorlage sowie die Niederschrift kann hier eingesehen werden.
- 10.02.2023 – Beschluss des Kreistages (einstimmig) über die Ausschreibung der drei Linienbündel. Festlegung der Kriterien und Punkteverfahren. Die entsprechende Beschlussvorlage sowie die Niederschrift kann hier eingesehen werden.
- 07.07.2023 – Beschluss des Kreistages (einstimmig) über die Vergabe der drei Linienbündel. Die entsprechende Beschlussvorlage sowie die Niederschrift kann hier eingesehen werden.
Warum ist es jetzt so teuer geworden für den Landkreis?
Dafür gibt es gleich mehrere Gründe:
- Wegfall von eigenwirtschaftlichen Linien
Bisher wurden einige Linien eigenwirtschaftlich betrieben. Das bedeutet, dass Unternehmen eine Konzession zum Betrieb dieser Linien erhalten und diese selbst betrieben haben. Diese Konstellation ist weggefallen, da kein Unternehmen mehr dazu bereit ist. Eine entsprechende Aufforderung zur Angebotsabgabe ist negativ ausgefallen. Als Folge musste der Landkreis nun über Ausschreibungen erreichen, dass sich Unternehmen finden, die den Busverkehr auf diesen Linien betreiben und den dafür geforderten Bruttopreis zahlen. Im Gegenzug erhält der Landkreis Zuweisungen und Fahrentgelte.
- geänderter Tarifvertrag
Der Tarifvertrag für die Busfahrer hat sich geändert. So ist zum einen der Stundenlohn angestiegen. Zum anderen müssen Busfahrer auch während Standzeiten „durchbezahlt“ werden. Die früher übliche Praxis, dass sie für wenige Stunden am Morgen zu Schulbeginn bezahlt wurden und dann wieder für wenige Stunden am Mittag und erneut wieder gegen Abend ist nicht mehr zulässig. Beides ist nachvollziehbar und richtig. Es führt aber dazu, dass deutlich mehr Busfahrer erforderlich sind zu deutlich höheren Stundenlöhnen.
- Beachtung des „Gesetz zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge“
Dieses Gesetz ist ebenfalls zu beachten. Die Investition zur Beschaffung neuer und emissionsarmer Busse schlägt sich dabei kostensteigernd nieder.
Warum werden nicht mehr Kleinbusse eingesetzt?
Die Beschaffung der Busse richtet sich nach dem Maximalbedarf zu den Spitzenzeiten der Schülerbeförderung. Hierzu müssen in der Regel große Busse angeschafft werden. Der Einsatz von Kleinbussen in schwachfrequentierten Zeiten würde bedeuten, dass diese zusätzlich angeschafft werden müssten. In der Gesamtbetrachtung wäre diese Option deutlich teurer und unwirtschaftlicher.
Wie beteiligt sich das Land?
Als die Schülerbeförderung im Jahr 1980 vom Land als Pflichtaufgabe auf den Landkreis übertragen wurde, hat das Land Rheinland-Pfalz noch die vollständigen Kosten übernommen. Mittlerweile übernimmt das Land nur noch einen Anteil der Kosten. Ein weiteres Problem ist, dass die Erstattung für das laufende Jahr erst in zwei Jahren erfolgt. So werden in diesem Jahr erst die anteiligen Kosten für das Jahr 2022 - welche damals wesentlich niedriger waren - vom Land erstattet. Dadurch entsteht eine erhebliche Finanzierungslücke. Bezüglich einer Anpassung dieses Finanzierungssystems hat sich die Kreisverwaltung bereits an die entsprechenden Ministerien gewandt.
Warum beschränkt man angesichts dieser Kostensteigerung den ÖPNV nicht auf den reinen Schüler und Kindergartenverkehr?
Die Schülerbeförderung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises und als solches das Grundgerüst des ÖPNV im ländlichen Raum. Eine Anfrage auf Reduzierung des ÖPNV auf die reine Schüler- und Kindergartenbeförderung würde laut konkreter Aussage des VRM – entgegen aller Erwartung – nicht zu Einsparungen, sondern sogar zu Mehrkosten in der Größenordnung von rund 300.000 € jährlich führen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass aufgrund hoher Fixkosten durch die Vorhaltung von Bussen und Busfahrern über weitere Angebote zusätzliche Einnahmen durch Fahrgäste erzielt werden können, die nicht Schüler sind. Dadurch kann das Defizit reduziert werden.
Welche Handlungsoptionen hat der Landkreis?
Der Landkreis hat vertraglich die Möglichkeit, 10 % des Angebots zu reduzieren. Hierzu möchten wir in einem gestuften Verfahren vorgehen. Zunächst wird es wichtig sein, über Werbung ein Bewusstsein dafür zu schaffen, die vorhandenen ÖPNV-Angebote im Lebensalltag zu nutzen – sei es für den Arbeitsweg, den Arztbesuch oder in der Freizeit (z.B.- Besuch von Festen und Veranstaltungen) – denn so können Einnahmen generiert werden Im zweiten Schritt wollen wir Verbindungen identifizieren, bei denen solche Einnahmen schlichtweg nicht stattfinden, weil sie nicht genutzt werden. Dies wird aber nicht kurzfristig möglich sein, weil zunächst ein ernsthafter Zeitraum zur Annahme des Angebots betrachtet werden muss.
Welche konkreten Anbindungen habe ich im neuen ÖPNV?
Alle Fahrplanverbindungen finden Sie unter www.bei-uns-rollts.de. Digital geht es am einfachsten über die VRM-App. Hier erhalten Sie jederzeit Infos zu Ihrer konkreten Verbindung.