Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Schulbücher kostenlos ausleihen


Um im kommenden Schuljahr 2024/2025 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss bis zum 15. März 2024 ein Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden. Der Anspruch auf Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen. Dies gilt für alle weiterführenden Schulen im Landkreis Cochem-Zell und die Grundschule Treis-Karden.
Hierzu einfach den Link

https://www.coc.de/portal/sba

anklicken, den Antrag online ausfüllen und die Einkommensnachweise hochladen. Die Antragstellung ist auch über das Smartphone möglich. Hierbei können die Einkommensnachweise abfotografiert und hochgeladen werden


Nur wer die Antragsfrist (15. März) einhält, kann damit rechnen, dass die Buchpakete zu Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen.


Ausleihe gegen Gebühr

Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann vom 17. Mai 2024 – 17. Juni 2024 eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr über das Internetportal www.Imf-online.rlp.de erfolgen.

Die notwendigen Zugangsdaten erhält der/die Schüler/in im Mai über die jeweilige Schule.


Wichtiger Hinweis: Jedes Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/Antragstellung erforderlich, da ansonsten auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.


Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115 der Kreisverwaltung Cochem-Zell.