Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2025 ab 2. Januar 2025 eröffnet
Ab Donnerstag, dem 2. Januar 2025 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2025. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2025.
Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Die Antragstellung Teil 2 muss in der entsprechenden Maßnahme erfolgen, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Für Fragen zum Antragsverfahren steht das Referat „Weinbau, Landwirtschaft“ bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Kreisverwaltung Cochem-Zell Fachbereich „Verbraucherschutz, Veterinär, Agrar“ Dennis Arens Tel.: 02671/61-172 E-Mail: dennis.arens@cochem-zell.de