Innenminister Ebling: Mehr Beratung für Kommunen
Das Innenministerium hat mit einem Ausblick auf das Jahr 2024 den Aufsichtsbehörden im Land ergänzende Hinweise zum Schreiben vom Mai zur Verfügung gestellt. Das weitere Schreiben soll zur Klärung von Fragen, die sich in der Zwischenzeit bei den Kommunalaufsichten ergeben haben, beitragen.
Vor dem Hintergrund des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) mit der positiven Entwicklung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommunen, der beabsichtigten Übernahme von kommunalen Liquiditätskrediten im Umfang von drei Mrd. Euro zur Entschuldung der Kommunen und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes hatte das Ministerium im Mai Ausführungs- und Anwendungshinweise für die Kommunalaufsichten veröffentlicht. Damit konnte in vielen Kommunen ein Haushaltsausgleich erreicht werden.
Im Flächenland Rheinland-Pfalz mit seinen über 2.300 Gemeinden sind jedoch die finanziellen Voraussetzungen durchaus unterschiedlich. Mit Blick auf die Haushaltsaufstellungen 2024 hat das Innenministerium daher ergänzende Hinweise an die Kommunalaufsichten gegeben.
„Die ergänzenden Hinweise umfassen beispielsweise die explizite Möglichkeit einer Mehrjahresbetrachtung, um auch möglichen Schwankungen gerecht zu werden, Hinweise zur Investitionstätigkeit und auch die Möglichkeit, in Einzelfällen einen klar definierten Abbaupfad zu beschreiten“, so Innenminister Michael Ebling. Neben der Erhöhung von Steuern und Gebühren stehe den Kommunen ein breites Spektrum zur Verbesserung ihrer Einnahmen zur Verfügung. Auch das solle noch einmal verdeutlicht werden. Zudem gebe es Kommunen, für die ein ausgeglichener Haushalt aufgrund bestehender Rahmenbedingungen nicht in einem Schritt erreichbar sei. Hier sei es wichtig, dass mit einem belastbaren Plan eine konkrete Zeitschiene vereinbart werde.
Neben einer Kommunalaufsicht mit Augenmaß sei eine intensivere Inanspruchnahme der Beratung von Seiten der Aufsichtsbehörden für die Kommunen ein unterstützendes Angebot. Im Rahmen einer gemeinsamen Tagung wird die ADD mit den Kommunalaufsichten die Auswirkungen auf die Beratungstätigkeit erörten.
Zum August 2023 waren im Aufsichtsbereich der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) die Haushalte bei elf von zwölf kreisfreien Städten, die Haushalte bei allen acht großen kreisangehörigen Städten, und die Haushalte bei 21 von 24 Landkreisen ausgeglichen. Zur Minimierung des Haushaltsdefizits besteht eine gesetzliche Pflicht, weshalb Maßnahmen zur Haushaltssanierung zu ergreifen sind. Mit dem Schreiben will das Innenministerium die Handlungsbreite verdeutlichen und Möglichkeiten aufzeigen.
© Eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz