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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Hygienebelehrung nach § 43 IFSG jetzt online – einfach und schnell


Für alle, die erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten.

Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung nach § 43 IFSG unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Inzwischen ist ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.

„Unser Gesundheitsamt ist froh, die Hygienebelehrung ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Damit werden wir in vollem Umfang dem Anspruch der sogenannten „Digitalen Transformation“ gerecht,“ führt Landrat Manfred Schnur aus.


Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 19 (in Kürze 23) Sprachen angeboten.

Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates.

Daneben werden vom Gesundheitsamt Cochem-Zell auch weiterhin vereinzelt Präsenztermine angeboten, vor allem für Personen, die die Voraussetzungen einer gebührenfreien Belehrung erfüllen.


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