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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Kein Müll aufs Martinsfeuer!


Bald ist es wieder soweit: St. Martin

Zum alten Brauchtum des Martinsfeuers werden in den Gemeinden alljährlich große Holzhaufen aufgeschichtet.

Diese bieten auch zahlreichen Kleintieren (Igel, Vögel, Wiesel u.a.) einen willkommenen Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Um den qualvollen Tod durch die Flammen zu verhindern, empfehlen wir dringend die Holzhaufen erst kurz vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz zu errichten.

Sofern die Holzhaufen schon länger liegen, sollte vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden.


Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Abbrennen des Martinsfeuers nicht zur Abfallbeseitigung dienen darf. Abfälle wie alte Matratzen, PVC-Böden, Kunststoffgegenstände, Teppichreste, Altpapier, Kartons, Sägespäne, Ölkanister, Möbel, teergetränkte Weinbergspfähle, gestrichene bzw. sonstige behandelte Hölzer oder Autoreifen erzeugen beim Verbrennen schädliche Stoffe, die die Umwelt und Gesundheit gefährden.

Diese Abfälle gehören nicht auf das Martinsfeuer. Das unzulässige Ablagern und Verbrennen dieser Abfälle erfüllt zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat.


Müll auf einem Martinsfeuer


 

So bitte nicht!


 



Mit der Pflege alten Brauchtums hat es nichts mehr zu tun, wenn am Martinstag ein Müllhaufen verbrannt wird. 

Bitte achten Sie darauf, um die Gesundheit der Kinder nicht zu gefährden.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der

  • Umwelt-/ Abfallberatung der Kreisverwaltung

Tel.: 02671/61-459, 61-941

  • Unteren Naturschutzbehörde

Tel.: 02671/61-457 und 61-456.