Gesundheitsamt meldet vermehrte Windpocken-Ansteckungen im Kreis Cochem-Zell
Das Gesundheitsamt Cochem-Zell meldet vermehrt Windpockenerkrankungen in Schulen und Kitas im Landkreis. Was früher als harmlose Erkrankung galt, ist heute eine meldepflichtige Infektion und unterliegt den Vorgaben des Robert-Koch Institut (RKI).
Das Gesundheitsamt Cochem-Zell orientiert sich bei seinem Vorgehen auch an der Handhabung anderer umliegender Gesundheitsämter und bittet alle Eltern, den Impfstatus (Impfausweis) ihrer Kinder zu überprüfen und ggf. in der Kita/Schule vorzuzeigen und ggf. hinterlegen zu lassen.
Um eine Ausbreitung dieser keineswegs harmlosen Krankheit in der Schule/Kita zu verhindern, überprüft das Gesundheitsamt zurzeit Impfausweise der Kontaktpersonen in Kitas und Schulen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 28 in Verbindung mit § 34 IfSG).
Kontaktpersonen, die keinen Nachweis (Impfausweis) über eine vollständige Impfung gegen Windpocken oder eine ärztliche Bescheinigung über eine zurückliegende Windpockenerkrankung vorlegen können, dürfen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts die Schule bis einschließlich dem 16. Tag nach dem letzten Kontakt zum Erkrankten nicht besuchen.
In diesem Fall ergeht ein schriftliches Besuchsverbot für die Einrichtung.
Ungeimpfte Geschwisterkinder von Erkrankten dürfen bis zu 21 Tage nicht die Einrichtung besuchen.
Diese Einschränkungen gelten nicht für geimpfte Personen.
Falls Ihr Kind aktuell an Windpocken erkranken sollte, informieren Sie bitte sofort das Gesundheitsamt, damit ungeimpfte Kontaktpersonen ermittelt werden können.