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Wahlaufruf von Landrat Manfred Schnur zur Landratswahl im Landkreis Cochem-Zell
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zum 31. Oktober 2023 endet meine Amtszeit als Landrat des Landkreises Cochem-Zell und ich trete nach 16 Jahren als Landrat dieses schönen Landkreises in den Ruhestand.
Es war mir eine Ehre, Landrat in Cochem-Zell sein zu dürfen.
Für Sonntag, den 18. Juni 2023, ist die Wahl angesetzt und Sie wählen mit Ihrer Stimme die neue Landrätin des Landkreises Cochem-Zell für die nächsten acht Jahre.
Zur Wahl stehen die Bewerberinnen Sonja Bräuer und Anke Beilstein.
Die Amtszeit der neu gewählten Landrätin wird am 01. November 2023 beginnen.
Es war mir stets ein wichtiges Anliegen, unseren Landkreis im Hinblick auf seine Zukunftsfähigkeit zu stärken. Als kleiner Landkreis stellt sich immer die Frage, wie beständig seine Selbstständigkeit ist. Dem Erhalt des Landkreises Cochem-Zell galt daher mein ganzer Einsatz. Diesem Bestreben gilt auch der ganze Einsatz in den kommenden Jahren.
Dafür ist eine hohe Wahlbeteiligung auch ein starkes Votum für die gewählte Landrätin in ihrer neuen Position, aber auch ein Bekenntnis der Bevölkerung zu unserem Landkreis und zu unserer Demokratie im Gesamten.
Gerade bei Urwahlen, die losgelöst von anderen Wahlen stattfinden, verzeichnen wir leider immer wieder eine recht geringe Wahlbeteiligung. Das ist gerade vor dem Hintergrund, dass das Wahlrecht ein sehr hohes Gut in unserer Demokratie darstellt, äußerst bedauerlich. Lassen Sie sich daher am Wahltag nicht vom Wetter oder anderen Wochenendaktivitäten vom Gang ins Wahllokal abhalten.
Unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese Stimme nutzen!
Ihre Stimme können Sie am Wahltag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr in dem Wahlraum abgeben, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Alternativ besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Briefwahlunterlagen können Sie bis Freitag, den 16.06.2023, 18:00 Uhr, bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung anfordern. Der Wahlbrief sollte möglichst frühzeitig bei der Post aufgegeben werden, damit er rechtzeitig bei der zuständigen Verwaltung eingeht. Es ist auch möglich, den Wahlbrief am Wahltag im jeweiligen Wahlraum abzugeben.
Ob Sie sich nun für die Stimmabgabe per Briefwahl oder vor Ort im Wahllokal entscheiden – entscheidend ist vor allem, dass Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen!
Ihr
Manfred Schnur
Landrat und Wahlleiter