Wer trägt die Kosten der Fluchtaufnahme und Integration?
Wer trägt die Kosten der Fluchtaufnahme und Integration? - Kommunale Spitzenverbände beauftragen Rechtsgutachten
Die Städte, Gemeinden und Landkreise im Land sind an ihre Grenzen geraten bei der Unterbringung, Versorgung und der Integration von Flüchtlingen. Die von Bund und Land bisher dafür zugesagten finanziellen Mittel decken aus Sicht der Kommunen tatsächlich nur einen geringen Anteil der entstehenden Kosten ab. Bewegung seitens des Bundes und des Landes, hier nachzubessern, können die Kommunen derzeit nicht erkennen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben daher ein Gutachten zum Landesaufnahmegesetz bei der auf Öffentliches Recht spezialisierten Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, Potsdam, in Auftrag gegeben. Ziel der Begutachtung soll eine rechtliche Ein-schätzung sein, ob das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, sämtliche den Kommunen durch die Fluchtaufnahme entstehenden Kosten zu tragen. Gleichzeitig soll geprüft werden, wer die Integration der Menschen in unsere Gesellschaft zu leisten und wer dies zu finanzieren hat.
Die Spitzenverbände äußern ihre Erwartungen: "Das Land überträgt den Kommunen die Unterbringung und Versorgung flüchtender Menschen vollständig, will aber nur zum Teil dafür finanziell aufkommen. Wir erhoffen uns Klarheit in der Frage, ob es eine Finanzierungsverpflichtung des Landes gegenüber den Kommunen für die erheblichen (Mehr)kosten in allen Bereichen der Fluchtaufnahme gibt."
Eine Pressemitteilung des Landkreistages Rheinland-Pfalz