Verlängerung der Bewerbungsfrist des Kulturförderpreises 2023
Um weiteren kulturell Engagierten die Möglichkeit zu bieten, sich um den Kulturförderpreis des Landkreises Cochem-Zell zu bewerben, verlängert die Kreisverwaltung die Bewerbungsfrist bis zum 13. August 2023.
Insgesamt 3.000,- Euro stellen die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell und die Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück als Preisgeld zur Verfügung. Dieses kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.
Bewerben können sich Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich in Kultur, Musik, Literatur, bildender Kunst, Theater oder im Bereich Fastnacht durch besonderes Engagement verdient gemacht haben. Es besteht ein freies Vorschlagsrecht, sodass Eigenbewerbungen abgegeben, aber auch Bewerber vorgeschlagen werden können.
Ergänzt wird der Kulturförderpreis auch in diesem Jahr durch den von der Sparkassenstiftung geförderten Jugendkulturförderpreis. Bewerben beziehungsweise vorgeschlagen werden können Kinder- oder Jugendgruppen, die sich kulturell besonders engagieren. Angesprochen sind aber auch Vereine, die im Bereich der Nachwuchsförderung besonderes hervorstechen.
Aus den Bewerbungen sollte anschaulich hervorgehen, wie das kulturelle Engagement aussieht. Dies kann beispielsweise durch eine Beschreibung der bisherigen kulturellen Tätigkeiten geschehen, die mit Fotos oder Presseberichten ergänzt wird.
Bewerbungen nimmt das Referat Kultur und Weiterbildung der Kreisverwaltung Cochem-Zell bis zum 13. August 2023 entgegen.
Bewerbungen richten Sie bitte per Post an
- Kreisverwaltung Cochem-Zell
Referat Weiterbildung und Kultur
- Kulturförderpreis -
Endertplatz 2
56812 Cochem
oder per E-Mail an
Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung: