Fast alle Corona-Vorschriften in
Rheinland-Pfalz fallen zum 01. März
Was ab 01.03.2023 gilt:
Die Corona-Bekämpfungsverordnung und die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Landes RLP treten mit Ablauf des 28.02.2023 außer Kraft. Dies bedeutet, dass am 01.03.2023 fast alle Corona-Vorschriften wegfallen. Ausnahme ist die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen. Sie gilt u. a. für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und bleibt voraussichtlich bis zum 07.04.2023 bestehen. Beschäftige und Bewohnerinnen und Bewohner medizinischer Einrichtungen werden ab dem 1. März keine Maske mehr tragen müssen. Die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern fällt ebenfalls weg.
Auch für infizierte Personen besteht ab 01.03.2023 keine Maskenpflicht mehr.
Da somit alle bisherigen Testpflichten aufgehoben werden, wird das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) auch keine Bürgerteststellen mehr beauftragen. Die Einrichtungen dürfen die Testungen aber weiter als Selbstzahlerleistung anbieten.
„Nichtsdestotrotz gilt: Wer krank ist, bleibt daheim und wer sich und andere schützen will, der trägt auch weiterhin Maske. Verantwortung übernehmen kann und sollte jeder und jede von uns – unabhängig von geltendem oder auslaufendem Recht“, so Gesundheitsminister Hoch.