Neue Abfallgebühren ab 01.01.2024
Bei der Hausmüllentsorgung ändert sich die Grundgebühr für die 120-Liter-Restmülltonne ab dem 01.01.2024 auf 213,- Euro bzw. beim Volumen von 240 Liter auf 297,- Euro. Die Gebühren für Zusatzleerungen ab der 7. Leerung liegen zukünftig bei 7,- bzw. 14,- Euro.
Die Kosten für den Restmüllsack belaufen sich auf 6,- Euro, beim Windelsack auf 3,- Euro.
Diese Gebührenänderungen wurden kürzlich durch den Kreistag beschlossen.
Die Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 2024 bis 2026 wurden neu kalkuliert. Dabei wurden die Preissteigerungen für die neue CO2-Bespreisung für die thermische Verwertung der Abfälle ab dem 01.01.2024, die gestiegenen Mautgebühren für Lkw sowie die neuen Anforderungen bei der Grüngutverwertung berücksichtigt.
Im Ergebnis steigt die Grundgebühr beim 120-Liter-Gefäß von 207,- Euro auf 213,- Euro. Diese Gebührenerhöhung von 6,- Euro entspricht einer Steigerung von 2,9 % gegenüber dem Vorjahr.
Die geänderten Gebühren im Bereich der Hausmüllentsorgung ab 01.01.2024 in der Übersicht:
| 2022 | 2023 |
Restmüll 120-l Grundgebühr | 207,00 € | 213,00 € |
Restmüll 240-l Grundgebühr | 285,00 € | 297,00 € |
Restmüll 120-l Leerungen (ab. 7 Leerung) | 6,00 € | 7,00 € |
Restmüll 240-l Leerungen (ab. 7 Leerung) | 12,00 € | 14,00 € |
Restmüll 70-l-Müllsack | 5,00 € | 6,00 € |
Restmüll 70-l-Windelsack | 2,50 € | 3,00 € |
Grafik 1: Übersicht Hausmüllgebühren