Tagesmutter / Tagesvater werden
Haben Sie Freude am Umgang mit Kindern?
Suchen Sie eine neue berufliche Herausforderung, die es Ihnen ermöglicht, Beruf und Familie zu verbinden, indem Sie von zu Hause aus tätig sind?
Dann werden Sie Kindertagespflegeperson!
Die Kindertagespflege ist eine nach §23 SGB VIII gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder ab einem Alter von wenigen Monaten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Kindeseltern oder in anderen geeigneten Räumen ausgeübt werden. Die Kindertagespflege stellt neben den Kindertagesstätten das zweite, wichtige Standbein der Kinderbetreuung im Landkreis Cochem-Zell dar.
Der Kreistag des Landkreises Cochem-Zell hat in seiner Sitzung am 07.07.2023 eine neue Satzung für die Kindertagespflege beschlossen.
Diese wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den angrenzenden Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm gemeinsam erarbeitet. Durch verbesserte Rahmenbedingungen, wie unter anderem eine Fortzahlung der Förderleistung im Krankheits- und Urlaubsfall und die Erhöhung der Entgeltleistung, die bereits bei einer Betreuung von zwei Kindern schon deutlich über dem Mindestlohn liegt (Abrechnung in monatlichen Pauschalstufen), wird die Tätigkeit für Kindertagespflegepersonen wesentlich attraktiver.
Ausführliche Informationen zur neuen Satzung finden Sie unter www.cochem-zell.de/kindertagespflege.
Ein Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson ist für das Frühjahr 2024 in Planung.
Sehr gerne informieren wir Sie über weitere Details.
Rufen Sie uns an!
Kreisverwaltung Cochem – Zell
Fachdienst Kindertagespflege
- Daniela Kreuser
Fachberatung Kindertagespflege
02671 / 61-336
daniela.kreuser@cochem-zell.de
- Fabienne Rühle
Verwaltung Kindertagespflege
02671 / 61-335