Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landratswahl am 18. Juni 2023
Am 18. Juni 2023 wird im Landkreis Cochem-Zell eine neue Landrätin/ein neuer Landrat gewählt.
Wahlvorschläge mit den erforderlichen Anlagen können bis zum 01. Mai 2023, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem eingereicht werden.
Am 01. Mai 2023 besteht zwischen 14:00 und 18:00 Uhr die Möglichkeit zur persönlichen Abgabe von Wahlvorschlägen bei der Kreisverwaltung.
Im Falle der persönlichen Abgabe eines Wahlvorschlages wird eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.: 02671/61-120, E-Mail: wahlen@cochem-zell.de) empfohlen.
Grundsätzlich sollten die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit etwaige Mängel noch rechtzeitig vor dem Ablauf der Einreichungsfrist und der Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge behoben werden können.
Der Wahlausschuss wird am 04.05.2023 über die Gültigkeit und Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.