Aufhebung der Maßnahmen zur Geflügelpest
Am 16.03.2023 wurde in einem Geflügelbestand in 56759 Kaisersesch der Ausbruch der aviären Influenza
(Geflügelpest) amtlich festgestellt.
Die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung dieser Infektionskrankheit werden mit Wirksamkeit am 21.04.2023 aufgehoben, d.h. ab Freitag, 21.04.2023, darf das Geflügel wieder aus dem Stall.
Gleichwohl bittet das Veterinäramt Sie zum Schutz Ihrer Geflügelbestände die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten, da die Ausbrüche der aviären Influenza bundesweit und ganzjährig festgestellt werden.
tierseuchenrechtliche Aufhebungsanordnung des Landesuntersuchungsamtes