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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Antragsverfahren für Rebpflanzungen im Jahr 2023


Ab Montag, 02. Januar 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden.


Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. 


Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 02. Mai 2023.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen.


Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Anpassung der Zeilenbreite

Block 10 (Maßnahmen 11 – 15)                

Pflanzung von Halb- und Hochstammreben      

Block 20 (Maßnahmen 21 – 25)

Rebsortenwechsel

Block 30 (Maßnahmen 31 – 55)

Bodenordnung

Block 40 (Maßnahmen 41 – 45)

Handarbeitsmauer-steillagen 

51

Querterrassierung

53

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41       

10.000 €/ha (Flachlagen)

Maßnahmen 12, 22, 32 und 42 

19.000 €/ha (Steillagen)

Maßnahmen 14, 24, 34 und 44   

21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 13, 23, 33 und 43 

9.000 €/ha (Extensive Anlagen)

Maßnahmen 15, 25, 35 und 45              

6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)       

Maßnahme 51

32.000 €/ha (Hand-arbeitsmauersteillagen) 

Maßnahme 53

24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen) 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.

Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.


Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.


Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2023 zum Download bereit.


Für Fragen zum Antragsverfahren steht das Referat „Weinbau, Landwirtschaft“ bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Verfügung.

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