Bürgerentscheid - Krankenhaus Zell
Bürgerentscheid - Krankenhaus Zell
Nachdem der Bevölkerung im September 2024 die Entscheidung des Krankenhausträgers zur Schließung des Krankenhauses in der Stadt Zell (Mosel) verkündet worden war, wurde ein Bürgerbegehren zu dieser Thematik initiiert. Mithilfe eines Bürgerbegehrens können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises beantragen, dass über eine Angelegenheit des Landkreises ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich um ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des Bürgerentscheids können die Bürgerinnen und Bürger über eine Frage, die in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, eine Entscheidung treffen, die in ihrer Wirkung einem Beschluss des Kreistags gleichsteht.
Neben einer bestimmten Anzahl an Unterstützungsunterschriften muss das Bürgerbegehren weitere Voraussetzungen erfüllen, damit es zugelassen werden kann. So bestehen beispielsweise Anforderungen an die Formulierung der Frage und an die Begründung des Bürgerbegehrens.
Nach Einreichung der erforderlichen Unterschriften wurden diese ausführlich durch die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltungen kontrolliert sowie die weiteren Anforderungen geprüft.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 20.12.2024 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen und den Tag des Bürgerentscheides - gemeinsam mit der Bundestagswahl - auf den 23.02.2025 festgelegt.
Fragestellung des Bürgerentscheides
Die Fragestellung, über die die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises am 23.02.2025 entscheiden werden, hat folgenden Wortlaut:
"Soll der Kreis Cochem-Zell die Möglichkeiten eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes auf der Grundlage objektiver Analysen und unter Einbeziehung alternativer stationärer Konzepte und Pilotprojekte (Bildung von Schwerpunkten der stationären Notfallversorgung) prüfen und bis zum Abschluss der damit einhergehenden Untersuchungen und Verhandlungen auf eine Zwischenfinanzierung ggf. unter kommunaler Beteiligung hinwirken und die so gewonnene Zeit nutzen, um offensichtliche Unklarheiten auszuräumen?"
Stellungnahme der Vertretungsberechtigen des Bürgerbegehrens und des Kreistages
Das Gesetz sieht vor, dass vor der Durchführung des Bürgerentscheides den Bürgerinnen und Bürgern zuvor die von den Kreisorganen und von den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens jeweils vertretenen Auffassungen in der Form einer öffentlichen Bekanntmachung dargelegt werden müssen.
Die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wurde der Kreisverwaltung zwischenzeitlich übermittelt.
Die Auffassung des Kreistages wurde in der Sitzung des Kreistages am 08.01.2025 mehrheitlich beschlossen.
Die Landrätin hat bei der oben genannten Beschlussfassung des Kreistages mitgestimmt und sich somit der Stellungnahme des Kreistages angeschlossen.
Die erforderliche öffentliche Bekanntmachung ist für Freitag, den 31.01.2025 im Amtsblatt der Kreisverwaltung ("Kreisnachrichten") vorgesehen.
Stellungnahme Bürgerinitiative
“Liebe Kreistagsmitglieder,
wir sprechen heute im Namen von fast 7.000 Bürgerinnen und Bürgern, die unser Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Sie fordern eine sichere, umfassende und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung in unserem Landkreis.
Die Versorgung mit leistungsfähigen Krankenhäusern ist eine öffentliche Aufgabe des Landes und der Landkreise. Nach dem Landeskrankenhausgesetz (§§ 1 und 2 LKG) bleibt diese Garantenpflicht beim Kreis, auch wenn die Krankenhäuser durch private Träger betrieben werden. Das Krankenhaus in Zell ist ein unverzichtbarer Teil dieser Infrastruktur. Es steht im Krankenhausplan Rheinland-Pfalz und bleibt dort – zumindest bis Ende 2025, wie Minister Hoch bestätigt hat.
Das Krankenhaus Zell mit seiner 24/7-Notfallversorgung ist für die Bevölkerung und die zahlreichen Besucher unserer Region essenziell.
Eine Streichung aus dem Krankenhausplan ohne vorherige Bedarfs- und Auswirkungsanalyse wäre unverantwortlich und widerspräche dem Landeskrankenhausgesetz.
Der Plan, das Krankenhaus in Zell durch ein Gesundheitszentrum zu ersetzen, ist weder tragfähig noch ausreichend. Ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) kann niemals die Aufgaben eines Krankenhauses übernehmen. Bereits seit 2020 konnte der Träger das MVZ in Zell nicht weiter ausbauen, da notwendige Ärzte fehlen. Ohne das Krankenhaus wird sich diese Situation verschärfen.
Die Konzentration der Versorgung allein auf das Krankenhaus in Cochem ist nicht umsetzbar. Cochem verfügt weder über die personellen Kapazitäten noch die spezialisierte Ausstattung, um die Lücken zu schließen, die eine Schließung in Zell verursachen würde. Ein Gesundheitszentrum ohne Intensivstation und 24/7-Notfallversorgung ist keine Lösung, sondern eine Gefahr für die medizinische Sicherheit.
Unverzichtbare Leistungen in Zell, wie das Herzkatheterlabor und das zertifizierte Traumazentrum, würden mit der Schließung verloren gehen:
Herzkatheterlabor: Hier werden lebensrettende Eingriffe bei akuten Herzerkrankungen durchgeführt. Ohne eine Intensivstation kann es nicht betrieben werden. Für Herzinfarktpatienten zählen Minuten – eine schnelle Versorgung ist in Zell möglich, in weiter entfernten Kliniken nicht.
Traumazentrum: Dieses 2024 rezertifizierte Zentrum ist entscheidend für die Behandlung von Schwerverletzten. Kein anderes Krankenhaus der Region bietet diese spezialisierte Versorgung.
Zusätzlich droht der Verlust des Dialysezentrums. Chronisch kranke Patienten müssten längere Wege in Kauf nehmen – eine unzumutbare Belastung. Auch die touristische Attraktivität unserer Region leidet unter dem Wegfall der medizinischen Versorgung.
Die Frage, ob das Krankenhaus in Zell notwendig ist, darf nicht allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen entschieden werden.
Eine unabhängige Bedarfsanalyse muss prüfen:
Wie wirkt sich die Schließung auf die Notfall- und Gesundheitsversorgung aus?
Kann das Krankenhaus in Cochem die Lücken schließen?
Was bedeuten längere Wegezeiten für lebensrettende Eingriffe wie Herzkatheter-Behandlungen oder Schlaganfallversorgung?
Ein Träger kann zwar sein Krankenhaus schließen, doch er muss nachweisen, dass keine Versorgungslücken entstehen. Diesen Nachweis will der Träger offenbar umgehen, da er eine Bedarfsanalyse strikt abgelehnt hat.
Wenn der Kreistag das Konzept des Trägers akzeptiert, würde dies dem Land ermöglichen, das Krankenhaus Zell endgültig aus dem Krankenhausplan zu streichen – ohne eine fundierte Prüfung der Konsequenzen.
Wir appellieren eindringlich an Sie:
Beauftragen Sie eine unabhängige Bedarfsanalyse und übernehmen Sie Verantwortung für die Menschen in unserem Landkreis! Diese Analyse ist nicht nur sachlich notwendig, sondern auch eine moralische Verpflichtung. Die Gesundheit der Menschen in Cochem-Zell darf nicht den wirtschaftlichen Interessen eines Trägers geopfert werden.
7.000 Bürgerinnen und Bürger haben einen klaren Auftrag gegeben: Sie fordern eine Gesundheitsversorgung, die sicher, umfassend und zukunftsorientiert ist.
Vermeiden Sie ein langwieriges Wahlprozedere. Handeln Sie jetzt – im Interesse der Menschen, für die Sie Verantwortung tragen; für eine sichere Gesundheitsversorgung in Zell und im gesamten Landkreis!“
Gez. Dr. Gabriele Klaus, Inge Faust, Alexandra Reinhard
Stellungnahme Kreistag
Der Kreistag erkennt das hohe ehrenamtliche Engagement der Bürgerinitiative "Klinik Zell Erhalten" ausdrücklich an und bedauert, dass nicht beide Kliniktandorte im Landkreis Cochem-Zell erhalten bleiben können.
Um was geht es beim Bürgerentscheid?
Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden NICHT über Erhalt oder Schließung des Zeller Krankenhauses. Die Entscheidung zur Schließung erfolgte bereits durch den Krankenhausträger und befindet sich bereits in der Umsetzung.
Gegenstand des Bürgerentscheides ist die Durchführung einer Prüfung, die die Schließung des Krankenhauses Zell allerdings nicht abwenden kann.
- Ein Kreuz bei "Ja" bedeutet: Durchführung einer Prüfung.
- Ein Kreuz bei "Nein" bedeutet: Verzicht auf eine Prüfung.
Im Rahmen der Entscheidung über den Bürgerentscheid sind aus Sicht des Kreistages folgende Gesichtspunkte zu beachten:
Selbst bei positivem Ergebnis des Bürgerentscheids wird das Klinikum Mittelmosel in Zell aufgrund der Entscheidung des Krankenhausträgers geschlossen. Der Landkreis Cochem-Zell hat auf die Entscheidung des Krankenhausträgers keinen direkten Einfluss.
- Nach Angaben des Krankenhausträgers hat der Transformationsprozess zur Schließung des Klinikums Mittelmosel und der gleichzeitigen Umwandlung in ein ambulantes Gesundheitszentrum trotz Einleitung des Bürgerbegehrens bereits begonnen. Der Krankenhausträger hat nochmals bestätigt, dass er den eingeleiteten Prozess nicht stoppen wird und es daher zur Schließung kommt.
- Als Eigentümer und Betreiber liegt die Entscheidung über Schließung oder Betrieb des Krankenhauses ausschließlich beim Träger. Dieser hat seine Schließungsentscheidung insbesondere vor dem Hintergrund einer mangelhaften Finanzausstattung, der zu geringen Belegzahlen (geringe Auslastungsquote) und des anhaltenden Personalmangels getroffen. Konkret sind die stationären Fallzahlen - auch aufgrund geänderter Rahmenbedingungen - innerhalb der letzten 5 Jahre nochmals um 37,5% gesunken.
- Zwei Krankenhäuser sind nach Aussagen beider Krankenhausträger im Landkreis Cochem-Zell nicht mehr überlebensfähig. Eine dauerhafte Finanzierung von zwei defizitären Krankenhäusern wurde daher von Vornherein von den Krankenkassen ausgeschlossen.
- Eine Beteiligung des Landkreises, insbesondere in Form einer gemeinsamen Trägerschaft, wurde von beiden Krankenhausträgern abgelehnt und stellt somit keine Option dar.
- Eine kommunale Zwischenfinanzierung beider Krankenhäuser in Cochem und Zell in Millionenhöhe wurde ebenfalls von beiden Krankenhausträgern abgelehnt, da sie keine Lösung für die dringend benötigte Strukturveränderung darstellt.
- Minister Hoch, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz, hat in der Kreistagssitzung am 10.09.2024 in Zell und am 08.10.2024 schriftlich mitgeteilt, dass die Sicherstellung der Versorgung mit Krankenhausleistungen durch den Fortbestand des Krankenhauses in Cochem in Verbindung mit der Umsetzung der Planungen in Zell (ambulantes Gesundheitszentrum) im Landkreis Cochem-Zell weiterhin gewährleistet ist. Diese Einschätzung vertreten auch die Krankenkassen und die kassenärztliche Vereinigung. Das Klinikum Mittelmosel wird daher aufgrund der unumstößlichen Entscheidung des Trägers des Klinikums Mittelmosel nach der endgültigen Schließung aus dem Landeskrankenhausplan und somit aus der Liste der förderberechtigten und versorgungsnotwendigen Krankenhäuser gestrichen.
- Die Bürgerinitiative ist der Auffassung, dass trotz der Schließungsentscheidung des Krankenhausträgers eine Versorgungspflicht besteht, weil das Klinikum Mittelmosel noch im Landeskrankenhausplan steht. Diese Aussage ist falsch! Die Umsetzung des Landeskrankenhausplans erfolgt durch Becheide des Gesundheitsministeriums. Dieses hat mitgeteilt, dass es den Versorungsauftrag zu dem Zeitpunkt der Klinikschließung aufheben wird. Dies entpricht der Aussage des Gesundheitsministers in der Kreistagssitzung am 10.09.2024.
- Eine "Garantenstellung" des Landkreises (Verpflichtung zum Betrieb eines zweiten Krankenhauses im Landkreis) greift daher nicht, da mit dem Klinikum Cochem die stationäre Versorgung gewährleistet ist.
- Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse einer etwaigen Prüfung eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes für beide Krankenhausträger nicht bindend wären.
- Der Träger in Zell plant, den Standort zu einem erweiterten ambulanten Gesundheitszentrum mit Kurzzeitpflege und Hospiz auszubauen. Dies wären wichtige gesundheitliche Angebote für die Region Zell und den gesamten Landkreis. Der Kreistag möchte gemäß Beschluss vom 7.10.2024 zielführende Maßnahmen zur Sicherstellung der akuten Notfallversorgung einleiten.
Fazit:
- Ein Kreuz bei "Ja" bedeutet: Durchführung einer Prüfung.
- Ein Kreuz bei "Nein" bedeutet: Verzicht auf eine Prüfung.
Kosteneinschätzung
Einschätzung der Kreisverwaltung in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu den voraussichtlichen Kosten der mit dem Bürgerbegehren verfolgten Maßnahmen
Das Bürgerbegehren beinhaltet im Kern zwei Forderungen.
Einerseits fordert das Bürgerbegehren die Prüfung eines Versorgungskonzeptes, dessen Kosten im Vornhinein nicht exakt kalkuliert werden können. Nach grober Kostenschätzung wird von einem Betrag von rund 100.000 € ausgegangen.
Auf der anderen Seite wird eine Prüfung gewünscht, inwieweit eine kommunale Zwischenfinanzierung der jährlichen Defizite beider Krankenhäuser möglich ist. Beide Krankenhausträger haben dies abgelehnt und darauf hingewiesen, dass sich die derzeitigen jährlichen Defizite auf rd. 3,5 bis 4 Mio. € (Marienkrankenhaus Cochem) bzw. rd. 4,8 Mio. € (Klinikum Mittelmosel Zell) belaufen. Im Falle des Klinikums Mittelmosel müssten noch zu erwartende Sicherstellungszuschläge in Abzug gebracht werden, deren Kalkulation nach Aussage der Geschäftsführung im Vorfeld nicht exakt möglich ist. In den letzten Jahren wurden für das Klinikum Mittelmosel Sicherstellungszuschläge in Höhe von rd. 1,7 bis 1,8 Mio. € gewährt. Hierin sind allerdings bereits Sondereffekte (z. B. Corona-Pandemie) berücksichtigt, sodass von einem Defizit von mindestens rd. 3,0 Mio. € pro Jahr ausgegangen werden muss. Insgesamt beträgt das Defizit beider Krankenhäuser daher mindestens rd. 6,5 bis 7 Mio. € pro Jahr.
Die Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf rund 60.000 €.
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz, hat im Schreiben vom 08.10.2024 schriftlich mitgeteilt, dass die Sicherstellung der Versorgung mit Krankenhausleistungen durch den Fortbestand des Krankenhauses in Cochem in Verbindung mit der Umsetzung der Planungen des Trägers in Zell (ambulantes Gesundheitszentrum) weiterhin gewährleistet ist. Insofern hat der Landkreis Cochem-Zell keine Verpflichtung aus § 2 LKG zum Betrieb eines zweiten Krankenhauses bzw. wäre dies eine freiwillige Leistung.
Ablauf des Bürgerentscheides
Das Abstimmungsverfahren ist mit einer Wahl vergleichbar.
Die Abstimmung wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am Sonntag, den 23.02.2025 stattfinden. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten rechtzeitig vor dem Tag des Bürgerentscheids eine Abstimmungsbenachrichtigung, in welcher der Tag der Abstimmung und das jeweilige Wahllokal aufgeführt sind.
Am 23.02.2025 sind sodann alle Wahlberechtigten des Landkreises zur Abstimmung aufgerufen und können im jeweiligen Wahlraum ihrer Gemeinde zwischen 08:00 und 18:00 Uhr ihre Stimme abgeben.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Abstimmung teilzunehmen. Die erforderlichen Unterlagen können bei den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen oder online über die Internetseiten der Verbandsgemeinden beantragt werden.
Personen, die sowohl bei der Bundestagswahl als auch beim Bürgerentscheid per Brief abstimmen, müssen zwei Briefe an die Verbandsgemeinde versenden – einen roten Wahlbrief mit der Stimmabgabe für die Bundestagswahl und einen hellgrünen Abstimmungsbrief mit der Stimmabgabe für den Bürgerentscheid. Die Wahl- und Abstimmungsbriefe müssen am 23.02.2025 spätestens um 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim zuständigen Wahlvorstand eingegangen sein.
Die in den Gemeinden gebildeten Abstimmungsvorstände organisieren die Wahlhandlung am Abstimmungstag und ermitteln nach 18:00 Uhr das Ergebnis in ihrem Wahlbezirk. Anschließend wird der beim Landkreis gebildete Wahlausschuss das Ergebnis des Bürgerentscheids feststellen und dieses öffentlich bekanntmachen.
Damit der Bürgerentscheid angenommen ist, müssen die beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Es müssen mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen abgegeben worden sein.
- Mindestens 15% der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises müssen die Frage mit „Ja“ beantwortet haben. Dies bedeutet, dass insgesamt ca. 7.500 „Ja“-Stimmen erforderlich sind.
Sofern beide Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind, steht der Bürgerentscheid einem Beschluss des Kreistags gleich und muss durch die Verwaltung ausgeführt werden.